Jeder Wohnungs- und Eigenheimbesitzer weiß längst, dass er durch die Abschreibung von Immobilien Steuern sparen kann. Ausgesprochen interessant sind besonders die Abschreibungssätze für denkmalgeschützte Gebäude. Wer sein Kapital nämlich im Denkmalschutz anlegt, kann acht Jahre lang 9% der Sanierungskosten steuerlich geltend machen. Anschließend können weitere vier Jahre lang 7% abgeschrieben werden.
Das bedeutet, dass die komplette Abschreibung von Immobilien die dem Denkmalschutz unterstehen bereites nach zwölf Jahren abgeschlossen ist.
Aber noch ein steuerlicher Aspekt ist in diesem Zusammenhang sehr wichtig. Neben der 9%gen Abschreibung der Modernisierungskosten gibt es nämlich zusätzlich die lineare AfA für die Anschaffungskosten. Selbst Eigennutzer eines solchen Gebäudes profitieren von dieser hohen steuerlichen Abschreibung.
Rein rechnerisch sind bei der Investition in ein Baudenkmal bis zu 90% des Kaufpreises steuerlich absetzbar. Selbst wem es hier im Moment etwas am nötigen “Kleingeld” fehlt, der findet speziell für dieses Investitionsmodell attraktive Hilfen durch die Förderung bei der KfW-Bank.
Abschreibung von Immobilien – ein durchaus glamouröses Thema
Nostalgisches Wohnkapital, schön und repräsentativ, ist zweifellos eine hervorragende Geldanlage. Wohnträume im Baudenkmal, purer Luxus und exklusives Lifestyle gepaart mit hohen Steuervorteilen – das ist mit Sicherheit mehr als eine Überlegung wert!
Charme, Eleganz und viel Liebe zum Detail kommen bei alten Häusern zum Tragen. Aber nicht nur das – diese Bauwerke sind in der Regel in attraktiven Wohnvierteln und Innenstadtanlagen angesiedelt. Alles rundum hat Atmosphäre und seine ganz eigene Geschichte.
Derartige Standorte sind geradezu prädestiniert für Mietsteigerungen und Wertentwicklungen. Das alles sind gute Gründe für den Kauf eines denkmalgeschützten Gebäudes.
Gleichzeitig bietet diese Immobilie schon alleine als Kapitalanlage hohen Sicherheiten, Schutz vor Inflation und natürlich eine entsprechende Werterhöhung. Selbst ein weiterer Börsencrash kann den Anleger hier absolut kalt lassen.
Als besonderes steuerwirksam gelten Gebäude mit vergleichsweise geringen Anschaffungs- aber hohen Modernisierungskosten. Die Abschreibung von Immobilien gestaltet sich hier besonders üppig. Voraussetzung ist allerdings, dass die Denkmal-Immobilie vor der Sanierung gekauft wurde.